Die Niedersächsische Landesregierung gibt folgendes bekannt:

Liebe Gastgeberinnen, Liebe Gastgeber,

die Niedersächsische Landesregierung hat eine neue Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 veröffentlicht.

Zudem gibt es ab dem 10.10.2020 ein Beherbergungsverbot für Personen aus einem Gebiet, welche 50 oder mehr Fälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner in den letzten sieben Tagen (Inzidenz) aufweisen.

Die aktuellen Risikogebiete können auf der Seite des Robert-Koch-Institut eingesehen werden und werden täglich aktualisiert.

Der Link dazu: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html

Sollten Sie Gäste aus einem Risikogebiet beherbergen, muss ein negatives Testergebnis auf COVID-19 (nicht älter als 48 Std.) vorgelegt werden.